Mit 17 die ersten Skills sammeln

Führerschein ab 17

Alles über BF17

Du startest ab 16,5 Jahren mit deiner Ausbildung. Die Theorie machst du ab 16 Jahren und 9 Monaten. Mit 17 bekommst du deine Prüfungsbescheinigung und fährst nur mit eingetragenen Begleitpersonen.

Mit 18 fällt die Begleitung weg. Dann holst du deinen EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle ab.

Deine Fragen.
Unsere Antworten.

Die meist gestellten Fragen zum begleitenden Fahren

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor deinem 17. bzw. 18. Geburtstag abgelegt werden, während die praktische Prüfung maximal 1 Monat vor deinem Geburtstag absolviert werden kann. Nach erfolgreichem Abschluss beider Prüfungen erhältst du die Prüfbescheinigung, und mit ihrer Ausstellung beginnt deine zweijährige Probezeit.

Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl der Begleitpersonen, die du für das BF17-Programm auswählst. Normalerweise werden zwei Begleitpersonen benannt, aber du musst in deinem Antrag mindestens eine Person angeben. Um sicherzustellen, dass du möglichst oft selbst fahren kannst, solltest du erwägen, weitere Begleitpersonen anzugeben. Je mehr Personen auf der Prüfungsbescheinigung vermerkt sind, desto öfter kannst du die Gelegenheit nutzen, Fahrpraxis zu sammeln!

Nein, abgesehen von den geringfügigen Verwaltungsgebühren. Zu Beginn erhalten 17-Jährige eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Nach erfolgreich absolvierter Fahrprüfung erhältst du eine Bestätigung, die du bei deiner Gemeinde vorlegen musst, um die Prüfungsbescheinigung zu erhalten.

Ja, allerdings gibt es Einschränkungen. Als Teilnehmer des BF17-Programms darfst du unter Berücksichtigung der deutschen Begleitauflagen mittlerweile auch in Österreich Auto fahren. Es ist jedoch dringend ratsam, dies vorher mit deiner Haftpflichtversicherung zu klären.

Das Übertreten der Fahrerlaubnis-Verordnung stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, der dazu führt, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wenn dieser Verstoß während der Probezeit auftritt (was sehr wahrscheinlich ist), drohen neben einem Bußgeld auch eine Verlängerung der Probezeit. Außerdem wirst du vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein Aufbauseminar absolvieren müssen und erhältst einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Es wird daher dringend davon abgeraten, solche Regelverstöße zu begehen!

In jedem Fall muss die Versicherungspolice für das von dir genutzte Auto angepasst werden. In einigen Fällen ist im Versicherungsvertrag ein Mindestalter des Fahrers oder der Fahrerin festgelegt, was mit niedrigeren Versicherungsbeiträgen belohnt wird. Wenn dies nicht angepasst wird, könntest du im Schadensfall große Probleme bekommen.

Nein, du trägst immer die volle Verantwortung für das Führen des Fahrzeugs. Bei jedem Verstoß haftest du persönlich.

Die schlechte Nachricht: Mit zwei Punkten im Zentralregister darf sie nicht mehr als Begleitperson fungieren. Die gute Nachricht: Mit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) ist es ohne Weiteres möglich, einen Punkt abzubauen und damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die an Begleitpersonen gestellt werden, zu erfüllen.
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